Einigung bei Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche
Nach monatelangen Diskussionen hat sich die Bundesregierung auf einen Kompromiss zum Werbeverbot für Abtreibungen geeinigt. Paragraf 219a bleibt bestehen, wird jedoch erweitert.
Nach monatelangen Diskussionen hat sich die Bundesregierung auf einen Kompromiss zum Werbeverbot für Abtreibungen geeinigt. Paragraf 219a bleibt bestehen, wird jedoch erweitert.