Die Kritik am Gesetzentwurf zum §219a, der das Werbeverbot von Abtreibungen lockert, ist groß. Der Ärztin Kristina Hänel, deren Verurteilung die Debatte auslöste, gehen die Ergänzungen nicht weit genug.
Die Ärztin Kristina Hänel, die auf Grundlage des Paragrafen 219a verurteilt wurde, kritisiert die beschlossene Reform zur Lockerung des Werbeverbots von Schwangerschaftsabbrüchen. Der Paragraf inklusive seiner Strafandrohungen von zwei Jahren Gefängnis bleibt trotz aller Kritik bestehen, was für Hänel nicht „hinnehmbar“ ist. „Frauen haben ein Recht auf Information und das ist weiterhin verboten. Das ist eine staatliche Zensur“, sagt Kristina Hänel.
An dem Fall der Gießener Ärztin Kristina Hänel hat sich die derzeitige Debatte um den Paragrafen 219a entzündet. Hänel wurde Ende 2017 zu einer Geldstrafe verurteilt, da sie auf ihrer Internet-Präsenz unter anderem auch Schwangerschaftsabbrüche als Leistung aufgeführt hat. Sie ist in den vergangen Monaten zu einer der führenden Köpfe einer Bewegung geworden, die den umstrittenen Paragrafen abschaffen möchten.
Ergänzung von §219a
Abgeschafft wurde der Paragraf 219a durch den Gesetzentwurf der Großen Koalition jedoch nicht. Geeinigt wurde sich auf auf eine Ergänzung, die es Ärzten und Kliniken ermöglicht, künftig öffentlich darüber Auskunft zu geben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und weitere Informationen dazu verlinken. Die Bundesärztekammer soll eine Liste der durchführenden Ärzte und Krankenhäusern führen und öffentlich zugänglich machen.
„Entwürdigendes Frauenbild“
Die Neuregelungen sind für Kristina Hänel nur ein kleiner Schritt nach vorne, da diese nicht weit genug gingen. Ihre Internetseite bliebe trotz der Reformen strafbar, da weitere Informationen nicht erlaubt seien. Zudem sei es ein „infame Unterstellung“, dass Ärzte für Abtreibungen werben und damit viel Geld verdienen. Der Paragraf sei ohnehin überflüssig, da in der Berufsordnung der Ärzte der Unterschied zwischen Werbung und Information klar geregelt ist.
Die neue Einigung bedeutet nur, dass Ärzt*innen jetzt doch informieren dürfen, dass sie Abbrüche machen. Weitere Informationen sind nicht erlaubt. Meine Homepage bleibt weiterhin strafbar. Das kann man Rechtssicherheit nennen, wenn man will. #219a
— Kristina Hänel (@haenel_kh) 28. Januar 2019
Das Frauenbild, das hinter Paragraf 219a stehe, sei „entwürdigend und entmündigend“, denn es besage, Frauen könnten durch Informationen für einen Schwangerschaftsabbruch geworben werden. „Das ist ein Paragraf, der von seiner Intention her dafür angelegt ist, zu stigmatisieren, auszugrenzen, zu tabuisieren und Fachleute zu kriminalisieren“, sagte Hänel. Nun bleibt dieser Paragraf im deutschen Strafgesetzbuch bestehen. Hänel kündigt an, ihren Rechtsstreit wie geplant fortzuführen und in die nächste Instanz zu gehen.
dpa
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