Nach monatelangen Diskussionen hat sich die Bundesregierung auf einen Kompromiss zum Werbeverbot für Abtreibungen geeinigt. Paragraf 219a bleibt bestehen, wird jedoch erweitert.
Die Reformierung des Paragrafen 219a, der das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche regelt, wurde von der Großen Koalition endgültig beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Werbeverbot bestehen bleibt, der Paragraf 219a jedoch ergänzt wird. So soll es Ärzten und Kliniken künftig erlaubt sein, öffentlich darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Auch auf weitere Informationsangebote neutraler Stellen dürfen Ärzte durch die Verlinkung auf ihren Internetseiten hinweisen.
Des Weiteren soll durch die Bundesärztekammer eine Liste öffentlich zugänglich gemacht werden, auf der Ärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen gelistet werden, deren Leistungsspektrum auch Schwangerschaftsabbrüche umfasst. Die Krankenkassen übernehmen künftig zwei Jahre länger die Kosten von Verhütungsmitteln junger Frauen – nun bis zum 22. Geburtstag.
Kompromiss nicht unumstritten
CDU und SPD sind mit ihrem Gesetzentwurf zufrieden. Die neuen Regelungen böten den Ärzten Rechtssicherheit und eine Verbesserung für die Situation betroffener Frauen. „Wir stellen sicher, dass betroffene Frauen in einer persönlichen Notsituation an die Informationen gelangen, die sie benötigen“, sagt SPD-Justizministerin Katarina Barley. Auch CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn hält die Reform für einen guten und ausgewogenen Kompromiss.
Die Große Koalition hat sich bei der Reform von Paragraf 219a (Werbeverbot für Abtreibungen) auf einen Kompromiss geeinigt. Sie findet damit einen ausgewogenen Ausgleich. Ein Schwangerschaftsabbruch ist kein medizinischer Eingriff wie jeder andere. #219a pic.twitter.com/I0CLwPBmtq
— Jens Spahn (@jensspahn) 29. Januar 2019
Ganz anders sieht das die Opposition. Die FDP übt scharfe Kritik und bezeichnet den Kompromiss als „Kotau der SPD vor dem Koalitionspartner“. Fraktionsvize Stephan Thomae geht die Einigung nicht weit genug: „Ärzte dürfen auch weiterhin nicht entscheiden, wie sie Schwangere informieren. Das ist ein Misstrauensbeweis gegenüber den Ärzten“. FDP, Grüne und Linke sind nach wie vor für die ersatzlose Streichung des Paragrafen.
Langer Weg zur Einigung
In der Koalition sorgt das Thema bereits seit einigen Monaten für reichlich Streit. Paragraf 219a des Strafgesetzbuches verbietet „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche. Demnach macht sich strafbar, wer „seines Vermögensvorteils wegen“ öffentlich Abtreibungen anbietet. Teile der SPD sprachen sich, wie FDP, Grüne und Linke, dafür aus, den Paragrafen 219a ganz abzuschaffen, die Union hat dem vehement widersprochen.
Im Dezember vergangenen Jahres wurde der Grundstein für den jetzigen Gesetzentwurf gelegt, der die Feinheiten sowie die Formulierung liefert. Der Referentenentwurf wird innerhalb der Bundesregierung weiter diskutiert und soll am 6. Februar im Bundeskabinett verabschiedet werden.
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